Hausangestellte der Familie von Weber
Vielfach sind in Webers Tagebuchnotizen und Briefen Dienstboten genannt, die bei der Familie von Weber angestellt waren. Nur in seltenen Fällen (meist bei Anstellung, Dienstantritt, Abschied oder behördlicher Anmeldung; generell in den Zeugnissen) sind die vollen Namen zu finden. Meist notierte Weber hingegen (beispielsweise bei Hinweisen zu Lohnzahlungen, Gratifikationen oder Geschenken im Tagebuch, auch in den Grußformeln seiner Briefe) lediglich die Funktion der bezeichneten Personen (Magd, Amme, Kutscher etc.) oder aber einen innerhalb der Familie geläufigen Rufnamen – meist eine Kurzform (Koseform) des Vornamens. Nicht selten sind diese Kurznamen für mehrere, nacheinander angestellte Dienstboten dieselben; die Namen Fritz, Christel, Mine und Rosel sind jeweils für unterschiedliche Personen bezeugt. Der nachfolgende Überblick soll dazu dienen, Verwechslungen zu vermeiden und Entscheidungen der Editoren bei der Zuordnung von Personen innerhalb der Brief- und Tagebuch-Kommentierung nachvollziehbar zu machen.
Bedienstete bis 1816
Weber war seit Kindertagen mit Dienstpersonal aufgewachsen. Zum elterlichen Haushalt gehörte (seit etwa 1796) die Magd Christiane Adam, die dem Vater Franz Anton von Weber bis zu dessen Tod 1812 die Treue hielt und der später von Carl Maria von Weber eine Rente zuerkannt wurde. Auch Weber selbst dürfte in seiner Junggesellenzeit gelegentlich einen Bediensteten angestellt haben; gesichert ist für die Württemberger Zeit bis März 1809 der Diener Johann Huber. Allerdings zwang ihn ab 1810 eine enorme Schuldenlast zur Sparsamkeit, so dass an eigenes Personal zunächst in der Regel nicht zu denken war. 1810 in Darmstadt und 1811 in München wurde jewewils lediglich monatsweise eine Magd angestellt. In der Prager Zeit sind nur gelegentliche Ausgaben für einen Lohnbedienten oder Lohnlakaien (also einen nicht fest Angestellten) nachgewiesen; ausschließlich im Jahr 1815 tauchen regelmäßige Rechnungsposten (Monatslohn 5 Gulden) für eine gewisse Kathel (Familienname unbekannt) auf; sie könnte bereits in der zweiten Jahreshälfte 1814 von Weber angestellt worden sein (aus dieser Zeit fehlen Tagebuchnotizen).
Bedienstete in Dresden ab 1817
Erst mit Webers Heirat und dem damit zusammenhängenden Bezug der ersten eigenen Wohnung am Dresdner Altmarkt (September 1817)T war eine größere (und für einen Hofkapellmeister angemessene) Haushaltung mit Diener und Magd, später auch Köchin, Kindermädchen sowie Kutscher denkbar. Bereits in seiner ersten Beschreibung der neuen Wohnung wird auf „Zimmer für Bedienten, Köchin“ verwiesen (vgl. Brief vom 11. März 1817); und auch laut Brief vom 8. März waren „2 Kammern für Bediente und Köchin“ vorgesehen. Gehörten zum Personal anfangs, wie die Tagebuchnotiz vom 3. Februar 1819 belegt1, nur zwei Angestellte (ab September 1819 sogar für einige Zeit nur eine Magd), beschäftigte die Familie zum Zeitpunkt von Webers Tod insgesamt fünf Personen: Kutscher, Köchin, Amme sowie zwei weibliche Dienstboten2.
Die Fluktuation unter den Angestellten war groß, wie aus den nachfolgenden Zusammenfassungen zu ersehen, was nicht zwangsläufig auf ein schlechtes Arbeitsklima schließen lässt3, allerdings ist auffallend, dass gerade in den ersten Jahren mehrere Angestellte im Streit von den Webers schieden (s. u.). Neben dem Lohn, der teils monatlich, teils pro Quartal, seltener wöchentlich gezahlt wurde, gehörten auch Sondergratifikationen zu den ausgehandelten Vertragsbedingungen: Weihnachts- sowie Jahrmarktsgeld. Selbstverständlich wurden den ledigen Dienstboten zusätzlich Kost und Logis gestellt4 (war das Ehepaar Weber gemeinsam auf Reisen, wie 1820 nach Norddeutschland und 1821 nach Berlin, gab es für das in Dresden zurückbleibende Personal Kostgeld5). Bei besonderen Gelegenheiten erwies sich Weber als großzügig und es gab Sondergeschenke (nicht nur zu Weihnachten und bei der Rückkehr von Reisen), ein kleines Trinkgeld oder einen Obolus für den Theaterbesuch6.
Dass für Weber jedoch die Beachtung der Standesgrenzen selbstverständlich war, bezeugt eine Formulierung im Zeugnis des fristlos entlassenen Dieners Karich, in dem Weber – freilich im Zorn – schrieb, eine strenge, nicht zu nachgiebige Beurteilung sei „das einzige Mittel, dieser Klasse mehr Achtsamkeit auf ihr Betragen einzuflößen“.
Nicht zum Hauspersonal gehörig waren weitere Bedienstete, die im Tagebuch sporadisch mit entsprechenden regelmäßigen Lohnzahlungen (Stiefelputzer) bzw. kleineren Zuwendungen (Zeitungsträger, Lohnbedienstete, Boten etc.) auftauchen.
Diener
Das Engagement eines Dieners schien Weber unmittelbar nach seiner Anstellung in Dresden notwendig, sie fällt noch in die Zeit vor der Einrichtung des Familienhaushalts. Für ihn ließ Weber eigens eine Livree anfertigen. Auf den nur kurzzeitig (von Mitte Januar bis 1. Mai 1817) angestellten Diener Ferdinand, den Weber einerseits als „schlafmüzzig“ und arbeitsunwillig (vgl. den Brief vom 17. März 1817), andererseits aber als „ordentlich und brav“ beschrieb (vgl. den Brief vom 30. April 1817), folgte am 1. Mai Franz Kurz (auch Kurtze), der immerhin bis zum 21. Juni 1818 blieb. Weber charakterisierte ihn als „nette[n] Bursche[n]“, mit dem er „sehr wohl zufrieden“ sei (vgl. den Brief vom 25. Mai 1817). Nahtlos schloss sich am 21. Juni 1818 der Dienst von Carl Friedrich Karich an, der seinen Arbeitgeber laut Zeugnis wegen seiner „sehr verstockten und hinterlistigen GemüthsArt“ enttäuschte. Sein Dienstverhältnis endete, wie aus dem Tagebuch zu erfahren ist, am 27. Februar 1819 mit einem „Betrug“, der Weber veranlasste, die Polizei einzuschalten. Bereits am Tag darauf war der Nachfolger Naumann gefunden, der allerdings nur einen knappen Monat (bis 17. März) blieb. Während des Sommeraufenthalts 1819 in Hosterwitz wurde bis September ein gewisser Friedrich beschäftigt (Familienname unbekannt); danach gibt es bis Februar 1822 keine Hinweise auf einen männlichen Angestellten. Fraglich bleibt vorerst, ob jener Friedrich, der ab Februar 1822 bis Februar 1824 in Webers Diensten stand, mit dem gleichnamigen Dienstboten von 1819 identisch ist.
Mägde bzw. Dienstmädchen
Eine erste Magd, die im Tagebuch am 26. Dezember 1817 erwähnt ist, blieb nur kurz; sie wurde am 19. Januar 1818 aus unbekannten Gründen „weggejagt“, nachdem Weber ihr das Gehalt für Michaeli (29. September) 1817 bis Ostern 1818 ausgezahlt hatte (vgl. die entsprechende Tagebuchnotiz). Ihr folgte für ein halbes Jahr (von Januar bis Juni 1818) Barbara Aulizki, danach für ein Jahr (Juli 1818 bis Juni 1819) Johanna Christ. Balisch, die im Unfrieden schied und Weber laut Tagebuchnotiz vom 24. Juni 1819 „verklagen wollte“, fraglich aus welchem Grund. Zwei Tage später verfasste Weber, wie dem Tagebuch zu entnehmen, eine „Anzeige über Dienstboten“7. Die juristische Auseinandersetzung endete, auch dies ist im Tagebuch dokumentiert, am 24. Oktober 1819 mit einem Vergleich. Kurz vor dem Abschied der Magd Balisch war Christiane Dehlert als Nachfolgerin angestellt worden, die sich laut Zeugnis lediglich zu Beginn ihrer Dienstzeit (ab Johanni 1819) als ehrlich, fleißig und reinlich, wenn auch sehr vergesslich präsentierte. Ihr folgte ab Ostern 1820 für einige Monate Auguste Wilhelmine Pomsel.
Nach Rückkehr der Webers aus Norddeutschland war bereits (ab Michaeli 1820) eine neue Magd engagiert (vermutlich durch Elisabeth von Biernacka; vgl. die Tagebuchnotiz vom 7. November 1820): Johanna Maria Töpfer, die bis zum 28. Dezember 1822 in dieser Stellung blieb und der von Weber im Zeugnis „ungemeine Anstelligkeit und Fähigkeiten“ attestiert wurden. Ihre Talente als Köchin bewogen Weber möglicherweise, bei der nächsten Anstellung darauf größeren Wert zu legen: Rosel Arnold, die ihren Dienst als Magd am 28. Dezember 1822 antrat, wird am Tag ihrer Einstellung im Tagebuch ausdrücklich als „Neue Köchin“ tituliert. Nach ihrem Dienstende (Ostern 1824) wurde erstmals zusätzlich zur Magd auch eine Köchin engagiert (s. u.), während die bis zu diesem Zeitpunkt als Kindermädchen tätige Wilhelmine Harnisch ab Herbst 1824 Dienstmädchen wurde (in diesem Zusammenhang löste die Bezeichnung als Dienstmädchen jene als Magd überwiegend ab). Als W. Harnisch das Webersche Haus verließ, übernahm am 6. April 1825 Magdalena Bürger die Stelle; ab Oktober 1825 wurde sie durch die Anstellung von Agnes Hess als zweites Dienstmädchen entlastet.
Problematisch ist die Zuordnung der Tagebuch-Eintragungen bzw. brieflichen Erwähnungen des Namens „Christel“ bzw. „Kristel“; der bürgerte sich 1818/19 ein, als nacheinander die Mägde Johanna Christ. Balisch bzw. Christiane Dehlert engagiert waren. Erstaunlich ist allerdings, dass der Name auch nach deren Abschied mehrfach dokumentiert ist, ohne dass eine Magd mit entsprechendem Vornamen engagiert war, so etwa im Tagebuch am 24. Juni 1820 (Geld für den Johanni-Markt) sowie am 25. Juli 1820 (Lohn und Kostgeld vor der Abreise der Webers) – zu dieser Zeit war Auguste Wilhelmine Pomsel als Magd angestellt. Es scheint so, als wäre der eingebürgerte Name auf mehrere der nachfolgenden Mägde quasi übertragen worden, unabhängig vom wirklichen Rufnamen. Als Beleg für diese Vermutung mag der Fall der Magd Johanna Maria Töpfer dienen: Ihr Dienst von Michaeli 1820 bis 28. Dezember 1822 ist durch ihr von Weber ausgestelltes Zeugnis gesichert, über den gesamten Zeitraum werden in den Tagebüchern aber Lohnzahlungen nur an eine einzige weibliche Bediente notiert: an Christel8; innerhalb der Familie wurde die Magd also offenbar Christel genannt. Demzufolge dürften auch die Christel-Notizen vom Juni/Juli 1820 Frau Pomsel zuzuordnen sein, d. h. der in den Dokumenten erwähnte Name Christel wäre auf vier Namensträgerinnen unter den Mägden (sowie eine spätere Köchin, s. u.) zu beziehen.
Köchinnen
Die Verpflichtung einer Köchin, wie von seiner Braut Caroline erbeten (vgl. den Brief vom 17. März 1817), bereitete Weber laut seinem Brief vom 3. Oktober 1817 „ärgste Noth und Sorge“. Das offenbar übliche Monatsgehalt (5 Taler) erschien ihm zudem ausschließlich für die Küchenarbeit unangemessen (vgl. den Brief vom 10. Oktober 1817). Ein im Tagebuch am 17. Oktober 1817 bezeugtes Engagement (vgl. auch den Brief vom 17. Oktober 1817) blieb wohl folgenlos, denn anschließend sind keinerlei Lohnzahlungen nachweisbar. Ob der anfängliche Verzicht auf eine eigene Köchin tatsächlich eine „erzieherische Maßnahme“ des Hausherrn war, um – so überliefert es dessen Sohn9 – die zwar auf der Bühne erfahrene, aber für die Arbeit in der Küche nicht zu begeisternde junge Gattin zum Erlernen der Kochkunst anzuhalten, bleibe dahingestellt; aus dieser Episode der Weber-Biographie spricht wohl eher das Frauenbild des Autors, Belege für diese Darstellung finden sich jedenfalls keine. Richtig ist lediglich, dass Caroline von Weber in der ersten Zeit ausschließlich von der jeweiligen Magd in der Küche unterstützt wurde. Johanna Maria Töpfer wird von Weber in ihrem Zeugnis ausdrücklich als „kochende Magd“ bezeichnet, ihre Nachfolgerin Rosel Arnold wird wechselnd als Köchin bzw. Magd tituliert.
Erst 1824 wurden anstelle einer Magd sowohl ein Stubenmädchen als auch eine Köchin engagiert. Als letztere wurde am 1. Februar zunächst offenbar Rosina Lehmann angeworben, um den 22. April abgelöst durch Joh. Christ. Ertel, die ebenfalls nur kurz (bis 31. Mai) blieb. Am 1. Juni folgte Maria Neubert, der Weber in ihrem Abschiedszeugnis vom 31. März 1825 bestätigte, sie wäre „treu, ehrlich“ und eine „geschickte Köchin“. Nur für zwei Monate (April/Mai 1825) übernahm danach Louise Auguste Tietz die Stelle10, im Laufe des Juni 1825 ersetzt durch eine gewisse Christel (Familienname unbekannt).
Ammen bzw. Kindermädchen
Nach der Geburt der ersten Tochter Auguste von Weber am 22. Dezember 1818 war die junge Mutter Caroline nur unter Schmerzen in der Lage zu stillen. Die Suche nach einer geeigneten Amme gestaltete sich allerdings schwierig; einem Schreiben Webers vom 21. Februar 1819 zufolge war erst die dritte die passende, im Brief vom 8. Februar 1819 ist hingegen von „2 – 3 Ammen“ die Rede. Diese Diskrepanz erklärt sich aus einem Brief vom 30. Januar 1819: Demnach war am 9. Januar eine erste Amme gerufen worden, die ihren Dienst nur wenige Stunden versah; ihr folgten nacheinander Johanna Dorothea Paulisch (vom 9. bis 28. Januar 1819) und Johanne Friederike Hensch (vom 28. Januar bis zum Tod des Kindes am 28. April 1819). Zusätzlich war die „Wartefrau Mad. Müller“ engagiert, die laut Tagebuch am 24. Dezember 1818 gerufen wurde und bis Ende April 1819 Dienst tat.
Vor der Geburt des Sohnes Max Maria (25. April 1822) wurde rechtzeitig ein Kindermädchen verpflichtet: Friederike Caroline Frost, die ihren Dienst am 16. April antrat (vgl. die Tagebuchnotiz) und bis September blieb; am Tag der Geburt kam die nur kurzfristig engagierte „Wartfrau“ Spizner hinzu, im Mai offenbar nochmals die bereits 1818/19 engagierte Mad. Müller. Als Betreuerin für den kleinen Max folgte Caroline Wilhelmine Arnold (ab Oktober), bevor Wilhelmine Harnisch Ostern 1823 diesen Dienst übernahm (ab Herbst 1824 wechselte sie vom Kinder- zum Stubenmädchen).
Im Vorfeld der Geburt des zweiten Sohns Alexander (6. Januar 1825) wurde laut Tagebuch am 10. Dezember 1824 als neues Kindermädchen eine gewisse Frau Rath engagiert11. Da es, wie bereits beim ersten Kind, Stillprobleme gab, wurde statt ihrer Maria Matschink, eine „Wendische Amme aus Bautzen“ angestellt (vgl. den Bief vom 24. Februar 1825), die laut Tagebuch am 30. Januar 1825 eintraf und blieb.
Kutscher
Mit seinen ersten eigenen Versuchen auf dem Kutschbock hatte Weber 1822 keinen Erfolg gehabtT, so lag es nahe, beim Kauf der neuen Pferde im Februar 1824 auch einen Kutscher anzustellen, dem gleichzeitig die Pflege der Tiere sowie die Aufsicht über Stall, Remise, Kutsche und über das dazugehörige Inventar oblagen. Den Posten erhielt zunächst von Februar 1824 bis März 1825 Christlieb Hernig, dem Weber im Zeugnis „Treue und Ehrlichkeit“ attestierte. Ihm folgte ab April 1825 Johann Gottl. Nitsche, den Weber in seinem Brief vom 23. Juli 1825 als „exzellenten Kutscher“ mit „Sorgfalt für seine Thiere“ rühmte, lediglich mit der Einschränkung, er wäre ein „QuängelPeter“.
Einzelnachweise
- 1Die zeitgleich angestellte Amme Johanne Friederike Hensch zählte Weber demnach in diesem Zusammenhang noch nicht zu den normalen „Bedienten“, da sie offenbar von vornherein nur befristet angestellt war.
- 2Vgl. das Verlassenschafts-Verzeichnis Webers vom Oktober 1826, Angabe zu den Löhnen unter Passiva (Cap. XXIII); Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, 10047, Amt Dresden, Nr. 3287 (Amtsgericht Dresden, Lit. W. Nr. 124), Bl. 32–61.
- 3So trennte sich Weber im März 1825 trotz Zufriedenheit gleichzeitig von allen drei Angestellten (Wilhelmine Harnisch, Maria Neubert und Christlieb Hernig), damit „keiner vom alten Stamme zurückbleibe“; vgl. den Brief vom 31. März 1825.
- 4Lediglich von Webers letztem Kutscher Nitsche weiß man aus Webers Tagebuch, dass er verheiratet war und mindestens einen Sohn hatte; vgl. die Notizen vom 28. April und 24. Juni 1825. Wo die Familie wohnte ist unbekannt. Ein Rechnungsposten zum Ausbessern der Matratze des Kutschers vom 31. Mai 1825 weist darauf hin, dass der Kutscher selbst jedoch – zumindest zeitweise – bei den Webers logierte.
- 5Zudem zahlte Weber für Unterbringung und Kost des Kutschers Nitsche, als dieser ihn 1825 auf der Reise nach Ems begleitete.
- 6Als zusätzliche Auslage für den Arbeitgeber fiel eine Personensteuer an, weshalb die Dienstboten bei der Polizei zu melden waren.
- 7Die Anzeige sandte Weber am selben Tag im Brief an Friedrich Kind und erwähnte in diesem Zusammenhang auch den „MägdeKrieg“.
- 8Die Zahlungen erfolgten quartalsweise (jeweils 4 Taler 12 Groschen); nur bei der letzten Auszahlung am 28. Dezember 1822 ist im Tagebuch der richtige Name genannt, bei den Lohn-Nachweisen vom 24. Dezember 1820, 22. April, 5. Juli, 29. September und 24. Dezember 1821 sowie 10. April, 24. Juni und 30. September 1822 lautet der Name der Empfängerin hingegen „Christel“ bzw. „Kristel“.
- 9Max Maria von Weber, Carl Maria von Weber. Ein Lebensbild, Bd. 2, Leipzig 1864, S. 159.
- 10Als diese den Haushalt verlassen hatte, schenkte Weber seiner Frau Caroline laut Tagebuch am 24. Juni 1825 „fürs Kochen“ in der Zwischenzeit 5 Taler.
- 11Ein Weihnachtsgeschenk für „Mine“, das 1825 im Tagebuch dokumentiert ist, könnte für den Vornamen Wilhelmine sprechen, allerdings ist ähnlich wie bei den Mägden (Christel, s. o.) eine Namensübertragung denkbar, da die beiden vorhergehenden Kindermädchen (Caroline Wilhelmine Arnold und Wilhelmine Harnisch) Mine gerufen wurden.