Die geplante Anstellung Gänsbachers in Dresden
Bereits in seinem Brief vom 25. Dezember 1821 äußerte Weber die Hoffnung, Gänsbacher könne in Dresden eine Anstellung als „KirchenCompositeur“ erlangen1. In Zusammenhang damit steht sicherlich auch das mehrfache Erinnern2 an die Jahre zuvor geäußerte Absicht Gänsbachers, eine Messe für den sächsischen König zu komponieren3. Eine konkrete Möglichkeit für eine Bewerbung ergab sich allerdings erst Ende 1822, als man in Dresden aufgrund der häufigen krankheitsbedingten Ausfälle des Kirchen-Compositeurs Schubert und des Konzertmeisters Polledro die Einstellung zusätzlicher Musikdirektoren erwog, wie Weber am 12. Dezember 1822 nach Innsbruck schrieb. In diesem wie auch dem folgenden Brief vom 26. Dezember 1822 ermunterte er den Freund nochmals zur Komposition einer dem König gewidmeten Messe, für die er spezielle Hinweise gab, sowie zur Übersendung weiterer Musikalien.
Gänsbacher zeigte zunächst Interesse an einer Anstellung; seine darauf bezüglichen Fragen beantwortete Weber im Brief vom 14. Januar 1823. Als Bewerbungsstück entstand die Messe Nr. 8 in C (abgeschlossen 31. Januar 1823, Autograph in A-Ik, G. Nr. 21, Kopie für Dresden inklusive Offertorium „Domine Deus salutis meae“ in D-Dl, Mus. 4438-D-500), die Weber am 27. Februar 1823 erhielt, einbinden ließ und weitergab (vgl. Webers Brief vom 21. April 1823).
Inzwischen hatte sich Weber am 28. Januar 1823 in der Angelegenheit an Könneritz gewandt, der am 20. Februar 1823 in einer Eingabe an den König angesichts des Entlassungsgesuchs Polledros auf die Überlastung Webers hinwies und dessen Vorschlag zu einer Anstellung Gänsbachers zur Sprache brachte (D-Dla, Loc. 15147, vol. XXII, f. 13–24). Im April zog Weber auch den Minister Einsiedel ins Vertrauen, wie er dem Freund am 21. April 1823 mitteilte.
Im Juni 1823 erfolgte zunächst die Anstellung des neuen Konzertmeisters Rolla (D-Dla, Loc. 15147, vol. XXII, f. 66–71), wogegen das Engagement Gänsbachers zunächst wohl fraglich blieb, wie aus einer Tagebuchnotiz Webers vom 21. August 1823 hervorgeht. Nachdem allerdings Könneritz am 23. November 1823 die Anstellung eines „Musikmeisters“ erneut zur Sprache gebracht hatte (D-Dla, Loc. 15147, vol. XXII, f. 128–133), genehmigte der König am 29. November 1823 das Engagement Gänsbachers auf drei Monate zur Probe (mit monatlicher Gage von 100 Talern plus Reisekosten) mit Aussicht (bei entsprechenden Leistungen) auf eine lebenslange Anstellung mit einem Jahresgehalt von 700 Talern (D-Dla, Loc. 15147, vol. XXII, f. 134f.), was Weber dem Freund am 1. Dezember 1823 freudig mitteilte.
Mittlerweile hatte sich Gänsbacher freilich, von Wiener Bekannten ermuntert, um die Nachfolge des im Oktober 1823 verstorbenen Joseph Preindl als Domkapellmeister an St. Stephan in Wien beworben. Webers Hoffnung, den Freund bald in Dresden an seiner Seite zu haben, war somit zerstört (vgl. Tagebuchnotiz vom 24. Dezember 1823), trotzdem ermunterte er ihn im Brief vom 29. Dezember, das vorteilhaftere Engagement in Wien anzunehmen. Zunächst schien die Entscheidung doch für Dresden zu fallen (vgl. die Tagebuchnotiz vom 21. Januar 1824), und während in Wien die Unterhandlungen liefen, versicherte Weber Gänsbacher, er könne im Falle einer negativen Entscheidung dort noch auf die Dresdner Berufung rechnen (vgl. den Brief vom 2. März 1824). Doch dann starb Franz Anton Schubert, und die Aussicht auf dessen höher dotierte Stelle lockte andere Bewerber an, wie Weber am 12. März 1824 schrieb. Inzwischen hatte Gänsbacher, auch aufgrund der Protektion durch den Wiener Erzbischof Leopold Maximilian von Firmian (1766–1831)4, dem älteren Bruder seines Gönners Karl Maria Graf von Firmian, den Ruf nach Wien erhalten; das dortige Amt trat er im November 1824 an. In Dresden wurden schließlich Vincenzo Rastrelli und Heinrich Marschner am 4. September 1824 als neue Musikdirektoren berufen (D-Dla, Loc. 15147, vol. XXII, f. 227).
Einzelnachweise
- 1Den Wunsch, Gänsbacher in seiner Nähe zu haben, äußerte Weber bereits zu Beginn seiner Dresdner Amtszeit, schon hier verbunden mit der Position des Kirchkomponisten. In seinem Brief vom 17./18. Juli 1817 schrieb er: „Wenn der hiesige KirchenCompositeur abfahren wollte, das wäre ein Posten für dich; Nun kömt Zeit, kömt Rath.“
- 2Vgl. Webers Briefe u. a. vom 25. Dezember 1821 und 28. April 1822.
- 3Vgl. Webers Brief vom 24. Dezember 1818.
- 4Vgl. G. A. von Griesingers Brief an C. A. Böttiger vom 17. März 1824.