Ankündigung der Klopstock-Säkularfeier in Quedlinburg

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(Bekanntmachung.) Die von uns unterm 27sten vorigen Monats bereits angekündigte musikalische Secularfeyer von Klopstocks Geburt findet am 1sten und 2ten Julius dieses Jahres, unter der Direction des Königl. Sächsischen Capellmeisters Herrn Carl Maria von Weber, unter Mitwirkung der Herren Fürstenau, Hermstedt, Müller, so wie vieler andern ausgezeichneten Virtuosen und mit Hülfe eines ausgesuchten Orchesters von einigen Hundert Musikern und Sängern, hier zu Quedlinburg bestimmt Statt, und es ist die zu derselben eröffnete Subscription nunmehr geschlossen; daher von jetzt an die vestgesetzten Eintrittspreise à 2 Thlr. für beyde Tage und à 1 Thlr. 10 Sgr. für einen Tag eintreten. Einlaßkarten für beyde Tage sind bey dem Hrn. Hanewald sen. und bey dem Hrn. Rathmann Schaum hierselbst, für Einen Tag bey dem Kaufmann Hrn. Lindenhein und dem Kaufmann Hrn. Lerche hierselbst zu haben. Die nähere Anordnung dieser Gedächtnißfeyer und die aufzuführenden Musikstücke sind in einer besonders abgedruckten Ankündigung enthalten. Quedlinburg, den 20sten Juny 1824.

Der Verein für Klopstocks Denkmal.

Apparat

Entstehung

Überlieferung

  • Textzeuge: Magdeburgische Zeitung, Jg. 1824, Nr. 78 (29. Juni 1824)

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • auch in Intelligenzblatt für den Bezirk des Königlichen Oberlandesgerichts zu Halberstadt, Jg. 1824, Beilage zu Nr. 51 (26. Juni), S. 560 (mit geringfügigen Abweichungen)

Textkonstitution

  • „vestgesetzten“sic!

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