Magistrat der Stadt Eutin an die Fürstbischöfliche Rentkammer in Eutin
Eutin, Samstag, 31. Dezember 1785

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Einbefohlenes unterthänigstes Gutachten und Bedünken
obseiten
Bürgermeistern und Rath der Hochfürst-Bischöfl: Residenz
Stadt Eutin die Verleihung des Musick
privilegii betreffend.

Hochwürdigster pp.

Dem höchstgnädigsten Befehl zu folgen ermangeln wir nicht unser Gutachten und Bedünken, über das, von dem Kapellmeister und Stadt Musicus von Weber, eingereichte Project des zu bestimmenden Regulativs und Taxe, unterthänigst zu überreichen.

Ausser daß derselbe bey Hochzeiten, von denen Tanzenden, für die Nacht, indistincte, 1 Rthr verlanget, da es doch bisher einem jeden freygestanden, jeglichem Tanz mit 4 gr. so gleich zu bezahlen, wüsten wir nichts, welches dem vorigen Gebrauch, nach dem Bericht des abgegangenen Stadt-Musici, entgegen seyn sollte, zumal da gegenwärtig die erforderlichen Leute oftmals nicht so geringe dienen wollten, wie ehedem. Es dürfte dannenhero der eingereichte Plan zur Taxe für den Stadt-Musicanten bis auf den | gezeigten Punct, wol eben nicht zu hoch angesetzt seyn, als weshalb wir ihn der Gnade des Durchl. Bischofs empfehlen.

Wir ersterben in tiefster VenerationEw. Hochfürst. Durch.
unterth: tr:[eue] geh:
B.[ürgermeister] u. R.[äthe] h.[ieselbst]

Apparat

Zusammenfassung

Gutachten über die von Franz Anton von Weber eingereichte Gebührenordnung für Dienstleistungen als Stadtmusikus

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Frank Ziegler

Überlieferung

  • Textzeuge: Eutin (D), Stadtarchiv Eutin
    Signatur: Akte SAE 264, Bl. 68f.

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (3 b. S. o. Adr.)
    • von Kopistenhand mit originalem Unterschriftskürzel

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