Gedicht des Dresdner Liederkreises „An unsern Freund Streckfuß/nach Übersendung seines Ariost“

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Apparat

Zusammenfassung

eigenhändiger Namenszug Webers unter einem elfstrophigen Gedicht „An unsern Freund Streckfuß/ nach Übersendung seines Ariost“ (lt. Katalog Nr. 800, 3 ¼ S.), unterschrieben von 20 weiteren Mitgliedern des Dresdner Liederkreises

Generalvermerk

Bereits im Liederkreis am 23. Oktober 1818 wurde ein Brief von Streckfuß verlesen, der den 2. Bd. seines „Ariost“ den Freunden geschickt hatte; vgl. Biographische und literarische Skizzen aus dem Leben und der Zeit Karl Förster’s, hg. von Luise Förster, Dresden 1846, S. 100. Diese Liederkreisdichtung bezieht sich lt. Datierung wohl allerdings auf den 5. Bd. der Übersetzung von „Ariost’s Rasendem Roland“ durch Karl Streckfuß, der 1820 in Halle erschien. Webers Autorschaft an dem Gedicht ist durch seine Unterzeichnung zwar gesichert, welchen Anteil er allerdings daran hat, bleibt unklar. So druckte Friedrich Kuhn ein älteres Gedicht des Liederkreises an Streckfuß „nach Uebersendung seines Ariosts“ (datiert fälschlich 1817, der Bd. 1 der Ariost-Übersetzung mit der Widmung an den Liederkreis erschien allerdings erst 1818) in der Ausgabe seiner Gedichte (Leipzig: Göschen, 1820, S. 34–38) ab und merkte dazu an: „[…] Streckfuß […] hatte dem Kreise […] seine Uebersetzung des Ariost durch ein schriftliches Sendschreiben an mich und ein Gedicht vor dem ersten Theile gewidmet, und mir aufgetragen, die Exemplare an unsre Freunde zu vertheilen. Diese ersuchten mich, ihm zu antworten und so entstand dieß Gedicht, das im nächsten Kreise von Allen und auch den Frauen unterzeichnet wurde.“ Für dieses ältere Gedicht ist also die Autorschaft Kuhns gesichert; die zusätzlichen Unterschriften wären nur als Grüße an den Adressaten zu verstehen. Ähnliches ist auch für das Gedicht an Streckfuß vom Mai 1820 sowie die weiteren Gemeinschaftsgedichte des Liederkreises zu vermuten.

Entstehung

Dresden 29. Mai 1820

Überlieferung

  • Textzeuge: Stargardt Auktionskatalog, Nr. 624 (24./25. November 1981), S. 247

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