Protokoll der Ausweisung C. M. v. Webers aus Württemberg
Ravensburg, Donnerstag, 15. August 1811

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Auf die – von dem OberamtsVerweser Romig zu Ravensburg unterm 11t diß. erstattete Anzeige, in betreff des in Ravensburg angekommenen vormaligen Secretairs des Herzogs Louis Hoheit, von Weber, ergieng ad Mand: Sacrae Regiae Majestatis von dem Höchstpreislichen Policey-Ministerium der allerhöchste Befehl ddo 14t Aug. 1811., den bemeldten von Weber über die Grenzen schaffen zu lassen, zuvor aber ihm das Verbott, die Königl. Staaten nie wieder zu betretten, zu eröffnen, und die Insinuation desselben von ihm ad Protocollum unterzeichnen zu lassen. |

Zu allerunterthänigster Folge dieses allerhöchsten Befehls wurde von Weber sogleich vorberufen, demselben der Innhalt hievon deutlich vorgelesen, und besonders auf den ausdrüklichen Befehl aufmerksam gemacht, daß er die Königliche Staaten nie wieder betretten solle, wozu er sich auch mit seiner Nahmens Unterschrift verbindlich machte.

[m. pr.:] Carl Marie Fhr: von Weber.

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Höchstpreislichem Policey Ministerio Protocollum in originali allerunterthänigst vorzulegen.*

Apparat

Zusammenfassung

Anzeige Romigs wird mit königl. Befehl v. 14. August beantwortet, Weber über die Grenze schaffen u. ihn Landesverbot quittieren zu lassen; als Beilage zum Brief vom 17. August

Incipit

Auf die – von dem OberamtsVerweser Romig zu Ravensburg

Entstehung

15. August 1811

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung in 2 Textzeugen

  • 1. Textzeuge: Ludwigsburg (D), Staatsarchiv Ludwigsburg (D-LUs)
    Signatur: D 52/1044, Beilage zu Nr. 12

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (2 b. S.)
    • m. e. U. Webers
  • 2. Textzeuge: Kopie: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: E 146, Bü 1944, Fasz. 11

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (2 b. S.)
    • Aktenkopie, am oberen Rand als "Abschrift" gekennzeichnet

Textkonstitution

Wiedergabe nach 1. Textzeugen

    Einzelstellenerläuterung

    • Mand:Abk. von „Mandatum“.
    • ddoAbk. von „de dato“.
    • „… Protocollum in originali allerunterthänigst vorzulegen.“Vgl. dazu das Schreiben des Oberamtmanns Ditzinger vom 17. August 1811.

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