Friedrich Heinrich Romig an Friedrich I., König von Württemberg in Stuttgart
Ravensburg, Sonntag, 11. August 1811

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An den König.

Höchstpreißlichen Ministerium des Innern.

Landvogtei am Bodensee
Ravensburg
d 11. August 1811.
OberamtsVerweser Romig zeigt unter devotester Erbittung allergnädigster Verhaltungs Befehle allerunterthänigst an, daß sich der aus den Königlichen Staaten verwiesene, vormalige Secretair des Herrn Herzogs Louis Königlichen Hoheit, Carl Maria v: Weber, in Ravensburg habe betretten lassen, und zu Folge des Allerhoechsten Befehls vom Monat Novbr 1810 arretirt worden sey.
juncto protocollo und 1 Beil.

Euer Königliche Majestaet,

haben durch einen Allerhöchsten Befehl vom Monat Merz 1810 Allergnädigst befohlen, daß der vormalige, und aus den Königlichen Staaten verwiesene Secretaire des Herrn Herzogs Louis Königl Hoheit, Carl Maria v: Weber, | auf den Widerbetrettungsfall arretirt, und schleinigst hievon Bericht erstattet werden solle.

Diesen Nachmittag habe ich zufällig den v: Weber in hiesiger Stadt erblikt, und hielt mich daher zu Folge dieses Allerhöchsten Befehls für verbunden, den v: Weber vor mich zu berufen, ihn über seinen hiesigen Aufenthalt zu constituiren, zu arretiren, und Euer Königlichen Majestaet hievon eine Allerunterthänigste Anzeige zu machen.

Laut Allerunterthänigst angeschloßener Protokolls Abschrift, giebt v: Weber an, daß er über Augsburg von München komme, allwo er sich seit fünf Monaten aufgehalten, und nun die Absicht habe, in die Schweiz zu reisen, um daselbst Concerte zu geben; er habe sich seit seiner Abreise von Stutgardt in Darmstadt aufgehalten, und von dem | dasigen geheimen Ministerium ein Reisepaß erhalten, um in mehrere Gegenden, diß und jenseits des Rheins, reisen zu können.

Daß er die Königliche Staaten nicht mehr betretten solle seye ihm nicht aufgegeben worden, und würde er solche auch jezt vermieden haben, wenn ihn nicht die Reise von München in die Schweiz durch dieselben geführt hätte.

Indem ich Euer Königlichen Majestaet den Reisepaß des v: Webers zur Allergnaedigsten Einsicht allerunterthänigst vorlege, und um Verhaltungs Befehle allerunterthänigst bitte, verharre ich in allertiefstem Respekt.

Euer Königlichen Majestaet allerunterthänigst
treu gehorsamster
Romig.

[Vermerk am unteren Rand:] pr. d. 13. Aug: 1811
3778.

Apparat

Zusammenfassung

der König habe im März 1810 befohlen, dass Weber bei Wiederbetreten des Königreichs verhaftet und darüber Mitteilung gemacht werden sollte; er teilt die Ergebnisse des Protokolls mit, sendet Webers Darmstädter Paß ein und bittet um weitere Anweisung

Incipit

Euer Königliche Majestaet haben durch einen Allerhöchsten Befehl vom Monat

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: E146, Bü 1944, Fasz. 3

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (4 b. S. einschl. Adr.)
    • ursprünglich beiliegend Protokoll und Darmstädter Reisepaß Webers

Textkonstitution

  • von„über“ durchgestrichen und ersetzt mit „von

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