Vollmacht zum Verkauf musikalischer Werke an Schlesinger für Friedrich Wilhelm Jähns (2. Fassung)
Dresden, Montag, 2. April 1838

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Ich ertheile Herrn Friedrich Wilhelm Jähns die Vollmacht den Kauf, der von uns in seiner Hand befindlichen eigenhändigen Musikstücke Webers, in gleichlautenden Abschrieften, unter den mir mitgetheilten Bedingungen, mit Herrn Musikhändler Schlesinger abzuschließen. Erbitte mir aber einen spezifizierten Empfangschein des Herrn Käufers, mit der benennung der von ihm für die Musikstüke bezahlten Summe, zu meiner Legitimation bey dem Vormund meiner Kinder.

Carolina von Weber

Apparat

Zusammenfassung

erteilt Jähns die Vollmacht, Abschriften von Werken Webers zur Publikation an Schlesinger zu verkaufen; erbittet vom Käufer einen Empfangsschein mit Auflistung der Verkaufspreise

Incipit

Ich ertheile Herrn Friedrich Wilhelm Jähns die Vollmacht den Kauf

Generalvermerk

Die Verhandlungen betrafen die 1839/40 von Schlesinger als „Nachgelassene Werke“ Nr. 1–6 veröffentlichen Kompositionen: Sinfonie Nr. 2, Romanza siciliana, Einlagen in den Freybrief, Quintett aus Rübezahl, Grablied; die Freybrief-Einlagen wurden, wie ein Brief Caroline von Webers von Anfang Mai 1838 bezeugt, allerdings erst nachträglich Bestandteil des Vertrags. Dagegen wurden die Variationen für Violoncello, die ursprünglich Bestandteil der Vereinbarungen waren, zurückgestellt, da sie Webers bereits gedruckt vorliegendem Grand Potpourri zu sehr ähnelten; vgl. die Briefe Caroline von Webers an Jähns vom Juni 1839 sowie Heinrich Schlesingers Briefe an Caroline von Weber vom 22. Mai 1839 sowie an Mathias Wielhorski vom 16. November 1839.

Entstehung

2. April 1838

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Weberiana Cl. V [Mappe IA], Abt. 3, Nr. 13b

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (1 b. S.)
    • am oberen Rand Hinweis von Jähns: „Doublette von: ‚Zu No. 34.‘ von Lina v. Weber’s Briefen an F. W. Jähns. mit einigen Veränderungen. Dies Exemplar ging an Schlesinger.“
    • am unteren Rand von fremder Hand: „Weber Caroline v

    Provenienz

    • 1838 an Schlesinger gegeben, später durch Jähns vom Sammler Wilhelm Künzel zurückgekauft (vgl. die Notizen auf der 1. Fassung der Vollmacht)

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • Joachim Veit, Frank Ziegler, Dagmar Beck, Eveline Bartlitz und Helmut Hell (Hg.), Carl Maria von Weber: „… wenn ich keine Oper unter den Fäusten habe, ist mir nicht wohl“. Eine Dokumentation zum Opernschaffen. Katalog zur Ausstellung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Wiesbaden 2001, S. 76*

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