Vollmacht zum Verkauf musikalischer Werke an Schlesinger für Friedrich Wilhelm Jähns (1. Fassung)
Dresden, Sonntag, 25. März 1838
Ich gebe Herrn Fried: Wilhelm Jähns die Vollmacht den Kauf, der von uns, in seiner Hand befindlichen eigenhändigen Musikalien Webers, unter gleichlautenden Kopieen unter den mir mitgetheilten Bedingungen, mit Herrn Musikverleger Schlesinger, abzuschliessen. Ich erbitte mir aber einen spezifizierten Empfangschein des Herrn Käufers, mit benennung der von ihm für die Musikstücke bezahlten Sumen, zu meinem Beleg bey den Vormund der Kinder.
Karoline von Weber den 25t März 1838.
Apparat
Zusammenfassung
erteilt Jähns die Vollmacht, Abschriften von Werken Webers zur Publikation an Schlesinger zu verkaufen; erbittet vom Käufer einen Empfangsschein mit Auflistung der Verkaufspreise
Incipit
„Ich gebe Herrn Fried: Wilhelm Jähns die Vollmacht den Kauf“
Generalvermerk
Die Verhandlungen betrafen die 1839/40 von Schlesinger als „Nachgelassene Werke“ Nr. 1–6 veröffentlichen Kompositionen: Sinfonie Nr. 2, Romanza siciliana, Einlagen in den Freybrief, Quintett aus Rübezahl, Grablied; die Freybrief-Einlagen wurden, wie ein Brief Caroline von Webers von Anfang Mai 1838 bezeugt, allerdings erst nachträglich Bestandteil des Vertrags. Dagegen wurden die Variationen für Violoncello, die ursprünglich Bestandteil der Vereinbarungen waren, zurückgestellt, da sie Webers bereits gedruckt vorliegendem Grand Potpourri zu sehr ähnelten; vgl. die Briefe Caroline von Webers an Jähns vom Juni 1839 sowie Heinrich Schlesingers Briefe an Caroline von Weber vom 22. Mai 1839 sowie an Mathias Wielhorski vom 16. November 1839. An den Verlag ging eine leicht veränderte 2. Fassung dieser Vollmacht vom 2. April 1838.
Entstehung
25. März 1838