C. M. v. Webers Anstellungskontrakt für Breslau
Breslau, Dienstag, 1. Mai 1804

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Die Direction des Kgl. privil. Breslauschen Theater einer Seits und der Herr Musicdirector Carl Maria von Weber andrer Seits sind, auf dem Grund der von dem Herrn Abbé Vogler unterm 7t und 25ten April 1804 angezeigten und von dem Herrn vWeber genehmigten Bedingungen, insofern solche nicht der anliegenden Dienstanweisung für den Musikdirector entgegen sind, dahin übereingekommen:

1. Herr Carl Maria v Weber engagirt sich als Musicdirector bey gedachtem Theater auf zwey Jahr von Johannis 1804 bis dahin 1806 für eine wöchentliche Gage, im ersten Jahre von Zwölf Reichsthaler, im zweiten von Vierzehn Reichsthaler, halb in Courant, halb in Münze zahlbar.

2. Es wird dem Herrn vWeber verstattet, am grünen Donnerstage in der Charwoche und in der Mitte des Monats Juli an einem Tage, an welchem nicht gespielt wird, ein Benefiz Concert im Schauspielhause geben zu dürfen, wozu er freie Beleuchtung und freies Orchester hat.

3. Dagegen verpflichtet sich nun Herr vWeber, die diesem Contracte beigefügte Dienstanweisung nach allen Theilen pünctlich zu befolgen[.]

4. Sollte einer von beiden Contrahenten, nach Ablauf des ersten Jahres diese Verbindung aufheben | wollen, so muß die Aufkündigung nach den ersten sechs Monaten aber spätestens am Neujahrstage erfolgen. Sonst wird dieser Contract als auf ein Jahr verlängert angesehen. Breslau den 1sten May 1804. Direction des Kgl. privil. Breslauschen Theaters
Bothe       Hayn       Schiller

Apparat

Zusammenfassung

Anstellungsdekret Webers als Musikdirektor in Breslau

Incipit

Die Direction des Kgl. privil. Breslauschen Theater

Generalvermerk

Die ursprünglich dem Schreiben beigefügte Dienstanweisung fehlt heute leider.

Entstehung

1. Mai 1804

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Mus. ms. theor. C. M. v. Weber WFN 7 (21)

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (2 b. S.)
    • Siegel
    • Versoseite durch Siegelwachs verklebt und nicht digitalisierbar
    • Dokument aus konservatorischen Gründen nicht zugänglich

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