Christian Ludwig August von Vellnagel an Herzog Ludwig von Württemberg
Stuttgart, Freitag, 9. Februar 1810

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habe ich die Ehre, auf Allerhöchsten Befehl Sr. Königl. Majestät gehorsamst zu eröffnen, daß v. Weber nach dem mit ihm abgehaltenen Interrogatoire alle Schuld von seinem Vater in Hinsicht der Entwendung der bewußten Gelder abzuwenden sucht und solche auf sich nehmen will, dergestalt, daß er sich entweder selbst als solcher – der die Euer Hoheit gehörigen Gelder unterschlagen hat, mithin als Dieb | darstellt, oder die infamste Calumnie gegen seinen Vater veranlaßt und unterhalten hat, auf jeden Fall aber die – in dem gestrigen Schreiben Euerer Hoheit an Se Königl. Majestät enthaltene Aeußerung und Angabe in Zweifel zu sezen sucht; Unter welchen Umständen Seine Königl. Majestät für nothwendig erachtet haben, den v. Weber in polizeyliche Verhaft bringen, den Vater selbst aber über die vorliegenden Umstände vernehmen zu lassen, worüber, wenn solches | geschehen Se Königliche Majestät Euer Hoheit ferner Nachricht ertheilen werden. Sich damit p.

Stuttgart d. 9t Febr. 1810.

Apparat

Generalvermerk

zeitlich einzuordnen nach dem ersten Verhörstag

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Veit, Joachim; Jakob, Charlene

Überlieferung

  • Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: Prozeßakte Weber G 246, Bü 5, Fasz. 7

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (3 b. S. o. Adr.)

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