Aktenstück über C. M. v. Webers Gefangennahme
Sonntag, 18. Februar 1810
Seine Königliche Majestät haben den alleruntertänigsten Bericht des hiesigen Stadt Ober Amts, vom gestrigen dato, über das Schuldenwesen des von Weber * eingesehen, und befehlen, daß ganz nach dem Begehren der Gläubiger in Gemäßheit der Gesetze gegen den Schuldner verfahren, mithin derselbe auf Kosten jener bis zu Austrag der Sache in Arrest beybehalten werden solle. Zugleich wird dem Stadt Ober Amt das von dem Oberhofmarschallen Amt aufgenommene Protokoll samt dem Inventarium über die Weberschen Effekten, und ferner ein dem Löwenwirth Hönes in Schwieberdingen zugehörigen Original Schuldschein, welcher demselben gegen Zurückgabe des dagegen ausgestellten Scheines zukommen zu lassen ist, hiemit zugefertigt.
Dekr. Stuttgardt, den 18. Febr. 1810 - praes. den 18. Febr. Nachm. 4 Uhr.
Friderich.v. Vellnagel.
Fidem Copia.Der Regierung Rath Stadt
Ober Amtmannejs. nom. Aktuaris Cloß.
Apparat
Zusammenfassung
Anweisung, daß Weber auf Kosten der Gläubiger in Arrest bleiben solle;
Incipit
„Seine Königliche Majestät haben den alleruntertänigsten Bericht“
Generalvermerk
vgl. weitere Aktenstücke über C. M. v. Webers Gefangennahme
Entstehung
18. Februar 1810
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit
Überlieferung
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Textzeuge: Frankfurt/Main (D), Universitätsbibliothek (D-F), Manskopfsches Musikhistorisches Museum
Provenienz
- Liepmannssohn Kat. 174, Nr. 2211
- ebd., Kat. 163, Nr. 867
Dazugehörige Textwiedergaben
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Pohl, Hans: "Drei Aktenstücke über K.M.v. Webers Gefangennahme in Stuttgart 1810", in: Allgemeine Musikzeitung Berlin, Jg. 37 (1910), S. 1208
Einzelstellenerläuterung
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„… das Schuldenwesen des von Weber“ Sperrungen im ED sind im folgenden kursiv wiedergegeben.