Erlass des Nürnberger Stadtrats
Nürnberg, Montag, 5. März 1792

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Dem hiesigen Schuzverwandten und Schauspieler Franz Anton v. Weber ist, auf sein angebrachtes Gesuch, um Erlaubniß, seine theatralische Vor|stellungen bis zum 29:ten huj. fortsezen zu dörfen*, gleichwohl zu willfahren; das Anerbieten aber, wegen eines – für ein hiesiges Armenhauß aufzuführenden Stückes und der U[e]berlaßung des ganzen Betrags dahin nach Abzug der Kosten, von der Hand zu weisen.

[Mitteilung an:]
KriegsAmt.
Bürgermeister
jun.

Apparat

Entstehung

5. März 1792

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Ziegler, Frank

Überlieferung

  • Textzeuge: Nürnberg (D), Staatsarchiv Nürnberg (D-Nsa)
    Signatur: Ratsverlässe Nr. 4245 (= 1791/92, Nr. 12; 1. bis 28. März 1792), S. 75f.

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • EV: Theodor Hampe, Die Entwicklung des Theaterwesens in Nürnberg von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806 (Teil II), in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg, Heft 13(1899), S. 225
    • Wiederabdruck: Theodor Hampe, Die Entwicklung des Theaterwesens in Nürnberg von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806, Nürnberg 1900, S. 351

    Einzelstellenerläuterung

    • „… huj . fortsezen zu dörfen“Aufgrund des Todes von Kaiser Leopold II. am 1. März 1792 und der daraufhin verordneten Trauerzeit musste Franz Anton von Weber die gerade erst verlängerte Spielzeit mit der Vorstellung am 8. März vorübergehend beschließen.

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