Honorarübereinkunft zum Euryanthe-Libretto bezüglich des Verkaufs des Werks an Theaterdirektionen
Dresden, Sonntag, 13. Juli 1823

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Apparat

Generalvermerk

Während Weber im Tagebuch vom Entwurf eines Formulars spricht, erwähnt er in einem späteren Brief lediglich sein „Versprechen“ gegenüber der Libretto-Autorin, dagegen tituliert es H. von Chézy als eine „Formel“ bzw. ein „Uebereinkommen“ auf „Ehrenwort“. Lt. Brief von Weber an die Chézy vom 10. Oktober 1822 handelte es sich um einen gemeinsam aufgesetzten Paragraph (im Brief zitiert mit „zugleich wird ein an den Compositeur mit einzusendendes von der verehrlichen Direktion näher zu bestimmendes Honorar für die Dichterin der Euryanthe zur Bedingung gemacht“), den Weber „in jedes Schreiben an die Theater Direktionen von Berlin Dresden, Caßel, Darmstadt, Carlsruhe Mannheim, Braunschweig, Hanover Frankfurt, München, Stuttgart — — aufnehmen sollte“ (das von Weber noch hinzugefügte Leipzig wurde später durch Prag ersetzt).

Entstehung

13. Juli 1823

Überlieferung

  • Textzeuge: Dokument nicht vorhanden, sondern über Webers Tagebuch und Briefe erschlossen

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