Konzertgenehmigung für den 22. Dezember 1815
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Apparat
Zusammenfassung
Antrag Webers auf die Erlaubnis, am 23. Dezember 1815 (einem „Normatag“) ein Konzert geben zu dürfen; vom Landesgubernium abgelehnt, da ein Großteil der Bevölkerung bereits am 23. Dezember das Christfest begehe und ein Konzert, das keinem wohltätigen Zweck diene, anstößig erscheinen könne; Nachtrag Webers auf dem Gesuch: „Wird ergebenst gebeten die Academie am 22. geben zu dürfen.“; für den Ersatztermin wurde die Genehmigung erteilt.
Entstehung
vor 22. Dezember 1815