Konzertgenehmigung für den 22. Dezember 1815

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Apparat

Zusammenfassung

Antrag Webers auf die Erlaubnis, am 23. Dezember 1815 (einem „Normatag“) ein Konzert geben zu dürfen; vom Landesgubernium abgelehnt, da ein Großteil der Bevölkerung bereits am 23. Dezember das Christfest begehe und ein Konzert, das keinem wohltätigen Zweck diene, anstößig erscheinen könne; Nachtrag Webers auf dem Gesuch: „Wird ergebenst gebeten die Academie am 22. geben zu dürfen.“; für den Ersatztermin wurde die Genehmigung erteilt.

Entstehung

vor 22. Dezember 1815

Überlieferung

  • Textzeuge: Verbleib unbekannt

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • Inhaltsangabe in Krasnopolski, Paul, Prager Noten über Weber, in: Der Auftakt. Moderne Musikblätter Jg. 11, H. 2 (1931), S. 50f.

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