Konzertgenehmigung für den 4. April 1814
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Apparat
Zusammenfassung
Antrag Webers (ein mit sechs Kreuzern gestempeltes Gesuch) vom 10. März 1814 auf Erlaubnis, am 4. April 1814 (als Montag der Karwoche eigentlich ein „Normatag“) ein Konzert im Ständetheater geben zu dürfen
Generalvermerk
Dem Antrag wurde vom Landesgubernium entsprochen in Rücksicht auf die persönlichen Verdienste, welche Weber hinsichtlich seines Kunstfaches um das Publikum besaß, und aufgrund seiner mündlichen Versicherung, nur der Karwoche angemessene Werke aufzuführen; die mündliche Versicherung dürfte in einem der Gespräche mit dem Oberstburggrafen Kolowrat (laut Tagebuch am 17. oder 25. März 1814) gegeben worden sein, die endgültige Erlaubnis erhielt Weber dann am 30. März.
Entstehung
vor 4. April 1814