Carl Maria von Weber: Quittung für Johann Vitus Kistner in Leipzig
Leipzig, Sonntag, 5. April 1807
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Quittung
Ueber fünf Loui‡sdor in Golde welche Unterzeichneter von Herrn Kistner als Darlehn erhalten zu [haben] bezeugt, und sowohl dafür als für die noch unbezahlte Rechnung für seinen 14t‡ägigen Aufenthalt in Leipzig seine Uhr gegeben‡ zum Unterpfande bis zu erfolgter Zahlung gegeben zu haben bezeugt*.
Carl Marie Baron von Weber Leipzig d: 5t: Aprill 1807*.
Apparat
Zusammenfassung
Quittung über Darlehen von Kistner, dem er seine Uhr als Pfand ließ; mit Vermerk über Bezahlung vom 11. Juli 1816
Incipit
„Quittung Ueber fünf Louisdor in Golde welche“
Entstehung
5. April 1807
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit
Überlieferung
-
Textzeuge: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
Signatur: Weberiana Cl. II A h, 11 ("Alte Stuttgartiana")Quellenbeschreibung
- 1 Bl. (1 b.S.)
- mit Siegel (Wappen)
- mit e. Vermerk Webers über Bezahlung
- mit Notiz von F. W. Jähns: "Durchweg Handschrift von C. M. v. Weber. - F. W. Jähns. Prof."
Textkonstitution
-
„i“in der Zeile hinzugefügt
-
„t“„ten“ überschrieben mit „t“
-
„gegeben“durchgestrichen
Einzelstellenerläuterung
-
„… Zahlung gegeben zu haben bezeugt“Weber tilgte vermutlich einen Teil der Schuld im Januar 1812 und erhielt seine Uhr zurück; vgl. dazu TB-Notiz vom 15. Januar 1812.
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„… d: 5 t: Aprill 1807“Lt. Webers Notizen über die „Reise von Carlsruhe nach Stuttgart“ reiste er bereits am Abend des 4. April 1807 von Leipzig ab und kam am 5. April mittags in Altenburg an, wo er sich bis zum nächsten Tag aufhielt. Die vorliegende Quittung scheint also vordatiert zu sein.
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„… July 1816 an ihn bezahlt“Vgl. Am 11. Juli 1816 vermerkt Weber nochmals die Rückzahlung des genannten Betrages; vgl. TB-Eintrag vom selben Tag.