Bekanntmachung für auswärtige Schauspieler
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Bekanntmachung.
Alle Mitglieder auswärtiger deutsche Schaubühnen, welche den Wunsch haben, in Berlin Gastrollen zu geben, werden hierdurch ersucht, sich deshalb vorher schriftlich an den Unterzeichneten zu wenden, und seine eigenhändig unterschriebene Zustimmung zu erwarten, ehe sie sich entschliessen, eine Reise hieher zu unternehmen.
Die Nichtbeachtung dieser Anzeige, könnte zur Folge haben, dass denselben das Auftreten auf den hiesigen Königlichen Theatern versagt werden müsste.
Berlin, den 16. März 1819.
Graf Brühl,General-Intendant der Königlichen Schauspiele.
Apparat
Zusammenfassung
Bekanntmachung für auswärtige Schauspieler
Entstehung
–
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Fukerider, Andreas
Überlieferung
-
Textzeuge: Abend-Zeitung, Jg. 3, Nr. 77 (31. März 1819), Bl. 2v