Carl Graf von Brühl an die Direktion des Königsstädtischen Theaters in Berlin
Berlin, Freitag, 9. März 1827
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Apparat
Zusammenfassung
bestätigt, bezugnehmend auf das Schreiben vom 5. März, dass sich die Königliche Theaterverwaltung bislang mit den Weberschen Erben nicht über die Vergütung der Oberon-Partitur habe einigen können und dass er von dem Kontraktabschluss der Witwe Weber mit dem Königsstädtischen Theater wisse; beansprucht das Aufführungsrecht aufgrund der Gattungszugehörigkeit des Werks trotzdem für die Königlichen Schauspiele und protestiert förmlich gegen eine Aufführung durch die Privatbühne, hat die schiedsrichterliche Kommission zur Klärung eingeschaltet
Incipit
„Auf das geehrte Schreiben der Wohllöblichen Direction des Königsstädter Theater-Actien-Vereins vom 5ten d: M: erwiedere ich“