Aufführungsbesprechung Mannheim: Konzert Georg Joseph Voglers am 30. Juli 1811 in Mannheim
Konzert Georg Joseph Voglers am 30. Juli 1811 in Mannheim
Mannheim, den 31. Juli. – Der Großherzoglich Hessische Geheimerrath, Abt Vogler, erfreute uns gestern durch ein Concert spirituel*, und wurde dabey durch die höchste Gegenwart Ihrer Kaiserl. Hoheit unserer Großherzogin beehrt. Die Einnahme war zum Vortheil des hiesigen Armenfonds bestimmt, und mit edler Bereitwilligkeit hatte die reformirte Gemeinde ihre Kirche und Orgel dazu bewilligt.
Das große Talent dieses merkwürdigen Tongelehrten ist viel zu allgemein anerkannt, als daß eine Anrühmung desselben hier an ihrem Orte stünde. Es sey also nur dieses gesagt, daß er in unserer Stadt, welche ihn einst unter Carl Theodoraufblühen* sah, dieselbe Bewunderung erntete, die er nirgends verfehlt. Einen eigenen ganz neuen Reiz verlieh er seiner heutigen Akademie dadurch, daß er zwischen den Orgelstücken einige rein einstimmige Hymnen* aufführen ließ, welche ohne Anstand unter das Höchste und Edelste gehören, was je aus seiner Feder geflossen ist, und welche, zumal von den singenden Personen* richtig vorgetragen, von der tiefsten eingreifendsten Wirkung waren.
Editorial
General Remark
Creation
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Tradition
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Text Source: Badisches Magazin, Jg. 1, Nr. 129 (1. August 1811), pp. 513–514
Commentary
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“gestern durch ein Concert spirituel”In dem Konzert am Nachmittag des 30. Juli 1811 in der reformierten Kirche in Mannheim spielte Georg Joseph Vogler einige seiner programmatischen Orgelwerke, darunter Die Belagerung von Jericho und Die Hirtenwonne vom Donnerwetter unterbrochen; vgl. Konzertzettel.
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“ihn einst unter Carl Theodor aufblühen”Vogler wirkte ab 1771 zunächst als Hofkaplan, dann als Vizekapellmeister am Hof Karl Theodors in Mannheim.
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“rein einstimmige Hymnen”Auf dem Konzertzettel ist lediglich von Hymnen, zu vier Singstimmen die Rede (vgl. Teil 1, Nr. 2 u. Teil 2, Nr. 3). Aus Duschs Huldigungsgedicht (1811-V-55) geht hervor, daß diese Hymnen mit zwei Frauen- und zwei Männerstimmen ausgeführt wurden. Möglicherweise wollte G. Weber hier mit dem Zusatz „rein einstimmige“ lediglich angeben, daß es sich um a-cappella-Werke handelte. Welche der zahlreichen Voglerschen Hymnen aufgeführt wurden, bleibt dagegen unklar. Vogler hatte in den Jahren 1809/1810 eine Reihe von vierstimmigen Hymnen geschrieben (vgl. Schafhäutl Nr. 203–204 u. 207), die z. T. unter den Augen seiner Schüler entstanden (vgl. Denkwürdigkeiten, S. 32) und offensichtlich bei G. Weber ein lebhaftes Interesse weckten (vgl. C. M. v. Webers Brief an G. Weber vom 23. Juni 1810). Es ist durchaus möglich, daß sich unter den aufgeführten Werken auch einige der Hymnen befanden, die G. Weber dann bei Friedrich Hofmeister unter dem Titel Hymni Sex | quatuor vocibus cantandi | auctore | ABBATE VOGLER […] herausgab (PN 841). Die dort angegebene Orgel- oder Cembalobegleitung ist ebenso wie die der Ausgabe von drei weiteren Hymnen bei André in Offenbach (PN 3687) ad libitum zu verstehen.
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