Carl Maria von Weber an Carl Graf von Brühl in Berlin
Dresden, Donnerstag, 6. Februar 1823
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Absolute Chronology
Preceding
- 1823-02-06: to Wolff
- 1823-01-30: from Eichhorn
Following
- 1823-02-06: to Courländer
- 1823-02-21: from Schlesinger
Direct Context
Preceding
- 1823-01-13: to Brühl
- 1823-01-09: from Brühl
Following
- 1823-12-04: to Brühl
- 1823-12-04: from Brühl
Hochgebohren
Hochzuverehrendster Herr Graf!
Obwohl ich die Ueberzeugung habe daß Hochdieselben einen so trefflichen Künstler wie der Ueberreicher dieser Zeilen, Herr Fürstenau, auch ohne alle Vorbitte, Ihren Schutz und Theilnahme nicht versagen werden, Kann ich doch nicht umhin, seinem Wunsche zu genügen, indem ich mich unterstehe Ihn noch besonders Ihrer Güte zu empfehlen*.
Ich benuzze zugleich die Gelegenheit E: Hochgebohren eine traurige Nachricht mitzutheilen, die unter weniger glüklicher Wendung der Folgen, gewiß Sie auch schmerzlichst berührt haben würde. unsern guten Böttiger hat vor 2 Tagen der Schlag getroffen. zu seinem Glük hielt ihn ein Besuch auf, als er eben ausgehen wollte, und dieser Verzögerung hat er sein Leben zu danken, da im Hause gleich alle Hülfsmittel angewendet werden konnten. Er ist für jezt außer Gefahr, und ohne alle Lähmung, oder dergl: geblieben. Es war ein Nervenschlag. aber — ich fürchte sehr für die Wiederholung. —
Unsre Bühne und Kapelle verliehrt Polledro, Funk* und Willmann. Wir suchen uns aber darüber zu trösten.
Genehmigen hochdieselben die Ausdrükke der vollkomensten Hochachtung mit welcher ich zu sein die Ehre habe
E: Hochgebohren
herzlichst ergebener
CMvWeber
Dresden d: 6t Februar 1823.
Editorial
Summary
Empfehlungsschreiben für Fürstenau; teilt Brühl mit, dass Böttiger vom Schlag getroffen wurde; erwähnt Abgänge von der Dresdner Bühne
Incipit
“Obwohl ich die Ueberzeugung habe daß Hochdieselben”
Responsibilities
- Übertragung
- Joachim Veit
Tradition
Commentary
-
“… besonders Ihrer Güte zu empfehlen”Fürstenau gastierte auf seiner Konzertreise nach Kopenhagen am 10. März 1823 in Berlin; vgl. AmZ, Jg. 25, Nr. 17 (23. April 1823), Sp. 272.