Breitkopf & Härtel: Warnung vor dem Vertrieb unerlaubter Nachdrücke von Beethoven’s Werken
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Apparat
Zusammenfassung
da ihre Warnung vor Nachdrucken Beethovenscher u. Weberscher Werke von 1859 nicht gefurcht habe, verweise man nochmals ausdrücklich auf die Rechtslage und zählt die Raubdrucker namentlich auf
Incipit
„Von Jahr zu Jahr nimmt der Vertrieb unerlaubter Nachdruckausgaben“
Entstehung
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