Fürstbischöfliche Fideikommiss-Administration an Matthias Carstens in
Eutin
Eutin, Freitag, 1. September 1786
Rescript an d. K. R.‡ und O. I.‡ Carstens wegen d. musical. Aufwartung im Gute Stendorf.
Demnach ihr Inste Claus Lunau in Sagau sich bei der Administration, unter Vorzeigung des von dem hiesigen Kapellmeister vWeber, als privilegirten Musicanten in den Herzogl.n ältern F. C. Gütern, erhaltenen Heuer Contracts über die musicalische Aufwartung im Gute Stendorf, darüber beschweret, dass die beiden Musicanten Joh. Harms, und Otto Müller, in Casseedorf, sich zeither verschiedentl., und namentl. beim‡ Erndte-, und Pfingst-, ingl.n einem Wette-Bier in Casseedorf, unterfangen mit Musik aufzuwarten, und seinem Rechte Eintrag zu thun; mit Bitte ihn bei seinem Rechte zu | schützen; so wird dem K. R. und O. I. Carstens hiemittelst aufgegeben: jene beiden Musicanten nicht nur dazu anzuhalten dass sie sich mit dem Insten Cl. Lunau wegen der vorangezeigten unbefugten musicalischen Aufwartungen abzufinden, sondern ihnen auch ernstl., und bei Strafe, an‡ zu verbieten‡, befehlen‡ dem Rechte des Cl. Lunau weiter keinen Abbruch zu thun, und im Gute Stendorf nicht‡ mit Musik aufzuwarten*.
Gegeben p Eutin, den p | [Kürzel]
Apparat
Zusammenfassung
Claus Luna(u) soll als Pächter der Musikprivilegien für die Güter außerhalb Eutins wegen der widerrechtlichen Musik-Aufwartungen von Johann Harm(s) und Otto Müller entschädigt werden
Incipit
„Demnach Ihr Inste Claus Lunau in Sagau“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Frank Ziegler
Überlieferung
Textkonstitution
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„beim“am Rand hinzugefügt
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„an“über der Zeile hinzugefügt
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„verbieten“durchgestrichen
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„befehlen“über der Zeile hinzugefügt
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„nicht“am Rand hinzugefügt
Einzelstellenerläuterung
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„K. R.“Abk. von „Kammer Rat“.
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„O. I.“Abk. von „Ober Inspektor“.
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„… Stendorf nicht mit Musik aufzuwarten“Die Aufforderung an Carstens wurde am 7. Oktober 1786 nochmals wiederholt, gefolgt von einer Weisung von Kenne Hansen vom 3. November 1786, Harm(s) und Müller mit einer Strafzahlung zu belegen. Aufgrund Nichtbefolgung wurden die beiden Musiker nach erneuter Beschwerde Luna(u)s vom 3. November 1786 schließlich zu einer höheren Entschädigungszahlung angehalten; freundliche Mitteilung von Hartmut Grünewald, Eutin-Fissau.