Über die Anstellung von Spontini als erster Kapellmeister in Berlin (1819)

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Berlin, den 7. Oct. 1819.

Das frühere Gerücht, daß der Componist Spontini für unser Theater gewonnen werden dürfte, hat sich nunmehr bestätigt. Es soll ein, für ihn sehr vortheilhaftes, Engagement mit ihm abgeschlossen seyn, nach welchem er, außer einem jährlichen Gehalt von 4000 Thlr. in Golde, noch eine besondere jährliche Gratification und den kostenfreien Gebrauch des Conzertsaales, für ein darin zu gebendes Conzert, erhält. Er soll die Verbindlichkeit übernommen haben, entweder alle Drei Jahre zwei große Opern, oder alle Jahre eine kleine zu componiren. Er führt den Titel als erster Kapellmeister und General-Director der Musik.

Bei den großen, nicht abzusprechenden Talenten dieses Componisten dürfte dennoch die Frage entstehen: ob seine Stellung für die hiesige Bühne zweckmäßig, nöthig; ob sie nicht viel zu kostspielig sey; ob man seine Opern nicht wohlfeiler von Paris könnte kommen lassen; ob er, der Sprache nicht mächtig, und, wie es heißt, mit dem Dirigiren selbst, nie vertraut, seinen Platz als Kapellmeister zu füllen werde im Stande seyn? Ob in ganz Deutschland kein Einziger aufzufinden, der, wenn ein neuer Kapellmeister durchaus nöthig befunden wurde, zu diesem Ehrenplatze berufen zu werden, würdig war? und ob die königl. Kapelle, welche unter der Direction der jetzigen Kapellmeister – namentlich des verdienstvollen Weber – die größten und schwierigsten Musikaufgaben zur allgemeinen Zufriedenheit gelös’t hat, und, nach dem Urtheil aller hiesigen und fremden Sachkenner, in diesem Augenblicke wohl eine der ersten in der Welt ist, unter der Leitung des Italiäners sich um einen Schritt höher vervollkommen werde. Uebrigens befürchtet man von Seiten der Kapelle und Oper, nach den mancherlei vorangeeilten Urtheilen über den Charakter dieses Mannes, unangenehmen Zwistigkeiten entgegen sehen zu müssen, welche dem Dienste nachtheilig werden könnten; indessen wäre ¦ es sehr unbesonnen, darum jetzt schon ein Vorurtheil gegen den Ankömmling zu fassen. Mit Ränken kömmt ein Ausländer gegen den Deutschen nie durch. Der Fremde handle offen, ehrlich und seiner Stelle würdig, und er wird vom Publiko, wie von der Kapelle und Operngesellschaft, dann gewiß die Achtung gezollt bekommen, die ihm gebührt.

Editorial

Summary

Über die Anstellung von Spontini als erster Kapellmeister in Dresden

Creation

Responsibilities

Übertragung
Fukerider, Andreas

Tradition

  • Text Source: Abend-Zeitung, Jg. 3, Nr. 248 (16. Oktober 1819), f 2v

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