Konzertgenehmigung für den 6. März 1813
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Editorial
Summary
Schriftstück mit Genehmigung für Webers Konzert am 6. März 1813, ausgestellt vom Landesgubernium in Prag und Weber auf dem Dienstweg über die Stadthauptmannschaft und die Polizeioberdirektion zugestellt
General Remark
Weber hatte sich in dieser Angelegenheit laut Tagebuch bereits am 31. Januar an die Stadthauptmannschaft gewandt, sein Gesuch wurde vermutlich zuständigkeitshalber von dort an die obere Landesbehörde (Gubernium) weitergeleitet; die Erlaubnis erhielt Weber am 18. Februar
Creation
18. Februar 1813