Friedrich Wilhelm III., König von Preußen an Carl Graf von Brühl
Berlin, Samstag, 14. April 1821
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An den GeneralIntendanten der Schauspiele‡ Kammerherrn Gr. v. Br.
Ich finde Mich durch Ihren Bericht vom 10t d. M. nicht bewogen, von Meiner früheren in der Kab.O. v. 21t v. M. enthaltenen Bestimmung abzugehen. Die dem Freyherrn von Houwald und dem Hofrath Kind gegebene Versicherung wird gehalten, wenn vor‡ ihren neuen dramatischen Arbeiten keine andern‡ neuen Stücke im neuen‡ Schauspielhause gegeben werden; und Ich will daher da߇ in Beziehung auf den‡ am Schluß Ihres‡ Berichts gemachten Antrag will Ich indeßen gestatten, daß acht Tage nach der Eröfnung das Theaters das Trauerspiel‡ die Tragödie von v. Houwald und die Operette von Kind aufgeführt werden können. In der Zwischenzeit mögen andere ältere Vorstellungen Ihrer Wahl‡ die Wahl der in der ersten Woche nach der‡ aufzuführenden älteren Stücke bleibt Ihnen überlaßen. Berlin den 14t April 1821.Zev.[?]Albrecht
Editorial
Summary
König gestattet, dass Webers “Freischütz” und Houwalds “Das Bild” acht Tage nach dem ersten Einweihungstag des Schauspielhauses gegeben werden dürfen
Incipit
“Ich finde Mich durch Ihren Bericht vom 10t d. M. nicht bewogen”
Responsibilities
- Übertragung
- Solveig Schreiter
Tradition
Text Constitution
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“der Schauspiele”added above
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“vor”added above
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“keine andern”“die ersten” crossed out and replaced with “keine andern”
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“neuen”crossed out
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“und Ich will daher daß”crossed out
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“den”“Ihren” crossed out and replaced with “den”
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“Ihres”“des” crossed out and replaced with “Ihres”
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“das Trauerspiel”crossed out
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“In der Zwischenzeit mögen andere ältere Vorstellungen Ihrer Wahl”crossed out
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“nach der”crossed out