Johann Evangelist Wohlfahrtstädter an Unbekannt
Salzburg, Freitag, 23. März 1798
[legt das unmittelbar nach dem Tod von Genovefa von Weber aufgenommene Inventar ihres Nachlasses vor] und erinnert, daß der ganze Verlaß in einem beyläufigen Werth von 150 fl. bestehe, wozu zwei eheleibliche Kinder ab in testato zwar als Erben eingetreten, doch komme aber von diesem Verlaß noch ein Beträchtliches abzuziehen, weil der Vater indessen die Krankheitsunkösten und Funeralien bestritten habe; da nun Herr von Weber im Namen seiner Kinder um Ausantwortung bittet, und von diesem kleinen Verlaß ohnehin keine Sperr- und Inventurgebühren genommen, so könnte denselben gegen Schadlosverschreibung allerdings willfahrt werden […].
Editorial
Summary
Eingabe bezüglich Verlassenschaftsabhandlung für Genovefa von Weber
General Remark
Nach dem Tod von Genovefa von Weber am 13. März 1798 wurde ihr Nachlass inventarisiert, bei dieser Inventur ergaben sich “anfänglich Anstände”. Nachdem sich der Witwer Franz Anton von Weber bei der Fremdenkommission “mittelst Vorweisung des Nobilitäts-Diplomes ausgewiesen hatte”, wurde am 16. März “die Sperre über die Verlassenschaft zwei Hofräten übertragen”, einer davon dürfte J. E. Wohlfahrtstädter gewesen sein, der diese Eingabe bezüglich Abschluss des Vorganges am 23. März vorlegte. Sein Antrag wurde am 31. März 1798 bewilligt. Der “eigentliche Inventursakt mit dem Inventar” war bereits 1910 nicht mehr vorhanden.
Responsibilities
- Übertragung
- Frank Ziegler