Friedrich August I., König von Sachsen to Heinrich Graf Vitzthum von Eckstädt in Dresden
Dresden, Saturday, December 14, 1816
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- 1816-12-14: an Geheimes Finanzcollegium
- 1816-10-26: von Vitzthum von Eckstädt
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An den Hofmarschall Grafen Vitzthum von Eckstedt.
die musikalische Capelle und das Orchester im deutschen Schauspiel betref:
P. P.‡
Auf die von euch, mit Einreichung eines neuen Etats für Unsere musikalische Capelle, unterm 26t October und 11t November d. J. erstatteten Vorträge geben Wir euch, Unsere darauf gefaßten Entschließungen in folgendem zu vernehmen:
- Wir genehmigen, daß das Orchester im deutschen Schauspiel künftig durch die musikalische Capelle besetzt werde. In dieser Hinsicht haben Wir dieselbe, nach euern Vorschlägen um einige Personen vermehret, und die Besoldung einiger ältern Mitglieder erhöhet.
- Den von euch genannten Compositeur von Weber
zu Prag wollen Wir als Musik-Director der
deutschen Oper, unter der Bedingung, daß er, [von anderer Hand:] wenn es von ihm verlangt wird,‡
wenn der Capellmeister abwesend oder sonst behindert
ist,‡ den Kirchendiesnt zu besorgen, auch die Direction der italienischen
Oper zu führen sich verbindlich mache, mit einem jährlichen Gehalte von
EintausendFünfHundert Thalern und Bewilligung eines Reisegeldes von Einhundert und
Fünfzig Thalern, vor der Hand auf Ein Jahr von Zeit
seiner Ankunft an‡ in Unsere Dienste nehmen.
Ihr wollet ihm solches bekannt machen, jedoch seine Anherokunft nicht eher veranlaßen, bis die meisten Vorbereitungen zu Errichtung eines deutschen Singspiels getroffen sind, damit dervon Weber bald nach seiner Ankunft in Dienstthätigkeit treten könne. Das Geheime Finanz-Collegium ist angewiesen worden, dem von Weber sowohl das Reisegeld, als die erste Monats-Rate seines Gehalts auszahlen zu laßen, sobald daßelbe von seiner Ankunft durch euch Nachricht erhält. - Das von dem vormaligen Kirchen-Compositeur Rastrelli angebrachte Gesuch um seine
Wiederanstellung mag nicht stattfinden, vielmehr haben Wir den unter dem fremden
Gouvernement zum Kirchen-Compositeur ernannten Franz Anton
Schubert in dieser Function bestätigt, ihm auch zu seinem Gehalte
von 800 ß. –, –, eine außerordentliche zulage von Zweyhundert Thalern –, –, für
seine Person bewilliget.
Ferner haben Wir - Die gleichfalls unter dem fremden Gouvernement bei Unserer musikalischen Capelle angestellten Violinisten Salomo und Hauptmann, den Flötisten Steudel, die Waldhornisten Fischer und Haase, die Oboisten Dietze und Kummer, den Violoncellisten Pischel, den Fagottisten Böhmer, den Contrabaßisten Salomon, den Hoforganisten Schubert, die Notisten Böhmer und Gutmacher, ingleichen den Capelldiener Seiler, in ihren Stellen bestätiget.
- Die von euch angerathene Annahme des Musikus Clement aus Prag als Dirigent des Orchesters im deutschen Schauspiel mag, in
Betracht der von Uns genehmigten Anstellung des Musik-Directors von Weber, ausgesetzt bleiben und das Schauspiel im deutschen Theater dem Cammer Musikus Diez übertragen
werden‡ Dagegen sind Wir zufrieden, daß Hänsel und Lindt als
Viollinisten, Joseph Besozzi als Contrabaßist,
Zurhand und ein Zweyter, den ihr noch auszumitteln und Uns in Vorschlag zu bringen
habt /: weil Wir die Besetzung der blasenden Instrumente mit 5 Personen für nöthig
ansehen, :/ als Flötisten, Taschenberg,
Scheibel und Carl
Gotthelf Kummer, als Oboisten, Lauterbach und Cotta als
Clarinettisten, Kretzschmar, Listing der jüngere und Haase als Waldhornisten, Peschel
und Bergt als Fagottisten, und Klemm und Grimmer
als Trompeter bei Unserer musikalischen Capelle anjetzt neu angestellt werden. Die
Anzahl von zwei Trompeten halten Wir für hinlänglich, indem auch noch gelaßen
bleibt, bei Aufführungen der Capelle nöthigen falls die Hoftrompeter, so wir zum
Paukenschlagen den Hofpauker mit zugebrauchen.
Uibrigens wird die von euch für rathsam erachtete Versetzung Listings des älteren von dem Waldhorn zur, Carl Gottfried Kummers von dem Fagott zum Contrabaß, und Friedrich August Kummers des jüngeren von der Oboe zum Violoncello genehmigt. - Dem Oboisten, Carl Gottfried Dietze, haben Wir die gebetene Entlaßung mit einem jährlichen Gnadengehalte von Einhundert und Fünfzig Thalern, welches ihm von und mit künftigem Jahre an aus dem Pensionszahlamte verabfolgt werden soll, bewilligt.
- Wegen Wiederbesetzung der erledigten ersten ersten Hoforganisten Stelle sind
Wir der von euch vorbehaltenen nähern Vorschläge gewärtig. Vor der Hand ist zwar
Schubert an die zweite Stelle in dem Etat
angewiesen; es soll ihm jedoch dadurch die Hofnung zur Aufrückung in die erste
Stelle nicht benommen werden; in so fern [von
anderer Hand:] ihm vor dem neu angestellende wirklich der Vorzug
gebührt.‡
er von dem annoch vorzuschlagenden Subjecte in dem Spiel
der Orgel nicht übertroffen wird.‡
Der Schullehrer Kremmler mag ferner als Aßistent der Hoforganisten beibehalten werden;/auch haben‡ [an den linken Rand von der selben Hand geschrieben:] Da Wir übrigens bei der Anstellung zweier Hoforganisten die Beibehaltung eines besonderen Aßistenten nicht für nöthig erachten; so ist Kremmler deßen zu be-/scheiden, mit der Eröfnung, da߇ Wir ihm für die zeitherige Aßistenz eine Gratification von Sechszig Thalern –, –, zur Hälfte in CaßenBillets aus dem Landeszahlamte bewilligt haben. - Der Hoforgelbauer Treubluth und deßen Adjunct Uhte mögen vor der Hand in ihren Dienst- und
Besoldungs-Verhältnißen verbleiben; jedoch soll die Function eines
Instrumentenmachers dem zum Cammer-Musikus neu angenommenen Hänsel gegen eine besondere Belohnung von Einhundert
Thalern –, –, und unter der Bedingung mit übertragen werden, daß er dafür nicht
blos das Beziehen und Ausputzen, sondern auch die an den Instrumenten vorfallenden
Reparaturen gegen alleinigen Ersatz des baaren Verlags für Saiten, unentgeldlich
zu besorgen habe.
Die Function des Clavierstimmers mag, nach Gräbners Abgang oder anderer Anstellung, von dem Hoforgelbauer gegen eine BesoldungsErhöhung von Sechszig Thalern künftig mit besorget werden. - Den Dienstgenuß des Capelldieners haben Wir, euren Vorschlägen gemäs, auf einen jährlichen Gehalt von Dreyhundert Thalern –, –, festgesetzt, wogegen die zeitherige besondere Bezahlung für einzelne Dienstleistungen, ingleichen der Anspruch auf eine Vergütung wegen des vormaligen Korn-Deputats gänzlich wegfällt.
- Die von euch vorgeschlagene Errichtung einer eignen Expedition, in welcher die Hofnotisten zu festgesetzten Stunden des Tages sich einfinden, und nach der Anweisung des diesfallsigen Ober‡Aufsehers, welcher sich fortwährend mit den Capell- und Musikmeistern hierüber zu vernehmen hat, alle und jede für die Capelle erforderlichen Noten, wozu ihnen jedoch das nöthige Papier geliefert wird, unentgeldlich schreiben müßen, haben Wir genehmigt, und in dieser Hinsicht nicht allein die Besoldungen der Hofnotisten, nach euren Anträgen erhöhet, sondern auch zu Bestreitung des diesfallsigen Eppeditions-Aufwandes und zu Anschaffung der Schreibe-Materialien jährlich Zweyhundert Thaler ausgesetzt, welche gegen eure Quittung in monatlichen Raten aus dem Landeszahlamte verabfolget werden sollen.
- Dem ehemaligen Hofpfeifer Schaner haben Wir für die zeitherige Hülfsleistung bei der musikalischen Kapelle die vorgeschalgene Gratification von 100 rh: –, –, in Caßenbillets aus dem Landeszahlamte bewilliget; dagegen ist der in Ruhestand versetzte Cammer-Musicus Hähne* mit dem Gesuch um Erhöhung seiner Pension von jährlich Zweyhundert und Fünfzig Thalern abzuweisen.
Nach vorstehenden Bestimmungen haben Wir für Unsere musikalische Capelle beikommenden, von Uns signierten neuen Personel- und BesoldungsEtat entwerfen laßen, welcher von und mit künftigem Jahre an zur Ausführung und in Anwendung kommen soll.
Wie nun das Geheime Finanz-Collegium, unter Zufertigung des neuen Etats, wegen Auszahlung der von Uns bewilligten Besoldungen, Gratificationen und Pensionen Innhalts der abschriftlichen Anfüge, mit der nöthigen Anweisung versehen wird; so ergeht an euch hiermit Unser gnädigstes Begehren, ihr wollet demjenigen, was in gegenwärtigem Rescrpite angeordnet worden ist, allenthalben gebührend nachgehen, und daraus
Gegeben zu Dresden, am 14. December 1816. Friedrich August
Editorial
Summary
Antwort auf die umfangreiche Eingabe Vitzthums vom 26. Oktober und 11. Nov. 1815; betrifft u. a. Anstellung Webers als Musikdirektor an der deutschen Oper
Incipit
“Auf die von euch, mit Einreichung eines neuen Etats für Unsere musikalische Kapelle”
Responsibilities
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit
Tradition
-
Text Source: Dresden (D), Sächsisches Hauptstaatsarchiv (D-Dla)
Shelf mark: 10026, Geheimes Kabinett Loc. 15146/04 (Bd. 20), Bl. 93–98
Text Constitution
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“von anderer Hand: … ihm verlangt wird,”added above
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“wenn der Capellmeister abwesend oder sonst behindert ist,”crossed out
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“von Zeit seiner Ankunft an”added above
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“und das Schauspiel … Diez übertragen werden”added above
-
“von anderer Hand: … der Vorzug gebührt.”added above
-
“er von dem annoch vorzuschlagenden Subjecte in dem Spiel der Orgel nicht übertroffen wird.”crossed out
-
“an den linken … der Eröfnung, daß”added above
-
“Ober”crossed out
Commentary
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“P. P.”abbreviation of “praemissis praemittendis”.
-
“… Ruhestand versetzte Cammer- Musicus Hähne”Der 1813 pensionierte Flötist Carl Christoph Häne.