## Title: Ernst Schleiermacher an Ludewig I., Großherzog von Hessen und bei Rhein in Darmstadt. Darmstadt, Dienstag, 24. Februar 1824 ## Author: Schleiermacher, Ernst (?) ## Version: 4.11.0 ## Origin: https://weber-gesamtausgabe.de/A042240 ## License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ H. K. M. D. 40. allerhöchste Resolution: Es werden 40. Carolins für H. von Weber und 10. Carolins für Frau von Chezy bestimmt, welche aus meiner Kasse zu bezahlen sind. Das übrige wird nach dem Antrag genehmiget. Darmstadt den 24ten Februar 1824. Ludewig. Für die Richtigkeit der Abschrift H. Wagner. pt Dstdt d: 28. Feb: 1824. Unterthänigste Anzeige! zu M: H. K. M. D. 38. /: M. er: / Der Kapellmeister Carl Maria von Weber hat mir ein Exemplar des Manuscripts seiner neuesten Oper Euryanthe zugeschickt, um dieselbe Euer Königlichen Hoheit allerunterthänigst zu Füßen zu legen. Ich habe die Gnade, dem Wunsche des Componisten hiermit zu entsprechen, indem ich AllerhöchstDenselben besagte s Exemplar hierbei ehrfurchtsvoll zu überreichen mich beeile. Kapellmeister von Weber macht zwar nur auf dasjenige Honorar von 30. Carolins für die Composition und von 10. Carolins für die Dichtung des Textes, Anspruch, welches derselbe von andern auswärtigen Theater:AdministrationsBehörden dafür empfangen hat. Ich stelle indeßen dem Allerhöchsten Ermeßen E. K. H. allerunterthänigst anheim, ob AllerhöchstDieselbe dem Kapellmeister von Weber für die vorliegende Composition anstatt des von ihm stipulirten Honorars von 30. Carolins – ein solches von 35 oder 40 Carolins und für die Dichtung des Textes die gedachten weitern 10. Carolins, soviel nämlich derselbe, gemäß Übereinkunft, der Helmina von Chezy von jedem verkauften Exemplar seiner Oper als Honorar zu behändigen hat, aus Allerhöchst: Dero Cabinets:Kaße huldreichst zu bewilligen geruhen und den Allerhöchst bewilligt werdenden GesammtBetrag in einem Wechsel, auf ein Handlungshaus zu Dresden gestellt, an mich gegen Interims:Empfangschein, welchen ich demnächst mit gegen die von demselben dem Componisten zu r[…]ten habende OriginalQuittung wieder auslösen würde, einhändigen zu laßen geruhen wollen. [ungezeichnet] Darmstadt d: 24. Feb: 1824.