## Title: Friedrich August I., König von Sachsen an Heinrich Graf Vitzthum von Eckstädt in Dresden. Dresden, Samstag, 14. Dezember 1816 ## Author: Friedrich August I., König von Sachsen ## Version: 4.11.0 ## Origin: https://weber-gesamtausgabe.de/A040849 ## License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ An den Hofmarschall Grafen Vitzthum von Eckstedt. die musikalische Capelle und das Orchester im deutschen Schauspiel betref: Auf die von euch, mit Einreichung eines neuen Etats für Unsere musikalische Capelle, unterm 26t October und 11t November d. J. erstatteten Vorträge geben Wir euch, Unsere darauf gefaßten Entschließungen in folgendem zu vernehmen: * Wir genehmigen, daß das Orchester im deutschen Schauspiel künftig durch die musikalische Capelle besetzt werde. In dieser Hinsicht haben Wir dieselbe, nach euern Vorschlägen um einige Personen vermehret, und die Besoldung einiger ältern Mitglieder erhöhet. * Den von euch genannten Compositeur von Weber zu Prag wollen Wir als Musik-Director der deutschen Oper, unter der Bedingung, daß er, [von anderer Hand:] wenn es von ihm verlangt wird, wenn der Capellmeister abwesend oder sonst behindert ist, den Kirchendiesnt zu besorgen, auch die Direction der italienischen Oper zu führen sich verbindlich mache, mit einem jährlichen Gehalte von EintausendFünfHundert Thalern und Bewilligung eines Reisegeldes von Einhundert und Fünfzig Thalern, vor der Hand auf Ein Jahr von Zeit seiner Ankunft an in Unsere Dienste nehmen. #lb# Ihr wollet ihm solches bekannt machen, jedoch seine Anherokunft nicht eher veranlaßen, bis die meisten Vorbereitungen zu Errichtung eines deutschen Singspiels getroffen sind, damit dervon Weber bald nach seiner Ankunft in Dienstthätigkeit treten könne. Das Geheime Finanz-Collegium ist angewiesen worden, dem von Weber sowohl das Reisegeld, als die erste Monats-Rate seines Gehalts auszahlen zu laßen, sobald daßelbe von seiner Ankunft durch euch Nachricht erhält. * Das von dem vormaligen Kirchen-Compositeur Rastrelli angebrachte Gesuch um seine Wiederanstellung mag nicht stattfinden, vielmehr haben Wir den unter dem fremden Gouvernement zum Kirchen-Compositeur ernannten Franz Anton Schubert in dieser Function bestätigt, ihm auch zu seinem Gehalte von 800 ß. –, –, eine außerordentliche zulage von Zweyhundert Thalern –, –, für seine Person bewilliget. #lb#Ferner haben Wir * Die gleichfalls unter dem fremden Gouvernement bei Unserer musikalischen Capelle angestellten Violinisten Salomo und Hauptmann, den Flötisten Steudel, die Waldhornisten Fischer und Haase, die Oboisten Dietze und Kummer, den Violoncellisten Pischel, den Fagottisten Böhmer, den Contrabaßisten Salomon, den Hoforganisten Schubert, die Notisten Böhmer und Gutmacher, ingleichen den Capelldiener Seiler, in ihren Stellen bestätiget. * Die von euch angerathene Annahme des Musikus Clement aus Prag als Dirigent des Orchesters im deutschen Schauspiel mag, in Betracht der von Uns genehmigten Anstellung des Musik-Directors von Weber, ausgesetzt bleiben und das Schauspiel im deutschen Theater dem Cammer Musikus Diez übertragen werden Dagegen sind Wir zufrieden, daß Hänsel und Lindt als Viollinisten, Joseph Besozzi als Contrabaßist, Zurhand und ein Zweyter, den ihr noch auszumitteln und Uns in Vorschlag zu bringen habt /: weil Wir die Besetzung der blasenden Instrumente mit 5 Personen für nöthig ansehen, :/ als Flötisten, Taschenberg, Scheibel und Carl Gotthelf Kummer, als Oboisten, Lauterbach und Cotta als Clarinettisten, Kretzschmar, Listing der jüngere und Haase als Waldhornisten, Peschel und Bergt als Fagottisten, und Klemm und Grimmer als Trompeter bei Unserer musikalischen Capelle anjetzt neu angestellt werden. Die Anzahl von zwei Trompeten halten Wir für hinlänglich, indem auch noch gelaßen bleibt, bei Aufführungen der Capelle nöthigen falls die Hoftrompeter, so wir zum Paukenschlagen den Hofpauker mit zugebrauchen. #lb#Uibrigens wird die von euch für rathsam erachtete Versetzung Listings des älteren von dem Waldhorn zur, Carl Gottfried Kummers von dem Fagott zum Contrabaß, und Friedrich August Kummers des jüngeren von der Oboe zum Violoncello genehmigt. * Dem Oboisten, Carl Gottfried Dietze, haben Wir die gebetene Entlaßung mit einem jährlichen Gnadengehalte von Einhundert und Fünfzig Thalern, welches ihm von und mit künftigem Jahre an aus dem Pensionszahlamte verabfolgt werden soll, bewilligt. * Wegen Wiederbesetzung der erledigten ersten ersten Hoforganisten Stelle sind Wir der von euch vorbehaltenen nähern Vorschläge gewärtig. Vor der Hand ist zwar Schubert an die zweite Stelle in dem Etat angewiesen; es soll ihm jedoch dadurch die Hofnung zur Aufrückung in die erste Stelle nicht benommen werden; in so fern [von anderer Hand:] ihm vor dem neu angestellende wirklich der Vorzug gebührt. er von dem annoch vorzuschlagenden Subjecte in dem Spiel der Orgel nicht übertroffen wird. #lb# Der Schullehrer Kremmler mag ferner als Aßistent der Hoforganisten beibehalten werden;/auch haben [an den linken Rand von der selben Hand geschrieben:] Da Wir übrigens bei der Anstellung zweier Hoforganisten die Beibehaltung eines besonderen Aßistenten nicht für nöthig erachten; so ist Kremmler deßen zu be-/scheiden, mit der Eröfnung, daß Wir ihm für die zeitherige Aßistenz eine Gratification von Sechszig Thalern –, –, zur Hälfte in CaßenBillets aus dem Landeszahlamte bewilligt haben. * Der Hoforgelbauer Treubluth und deßen Adjunct Uhte mögen vor der Hand in ihren Dienst- und Besoldungs-Verhältnißen verbleiben; jedoch soll die Function eines Instrumentenmachers dem zum Cammer-Musikus neu angenommenen Hänsel gegen eine besondere Belohnung von Einhundert Thalern –, –, und unter der Bedingung mit übertragen werden, daß er dafür nicht blos das Beziehen und Ausputzen, sondern auch die an den Instrumenten vorfallenden Reparaturen gegen alleinigen Ersatz des baaren Verlags für Saiten, unentgeldlich zu besorgen habe. #lb#Die Function des Clavierstimmers mag, nach Gräbners Abgang oder anderer Anstellung, von dem Hoforgelbauer gegen eine BesoldungsErhöhung von Sechszig Thalern künftig mit besorget werden. * Den Dienstgenuß des Capelldieners haben Wir, euren Vorschlägen gemäs, auf einen jährlichen Gehalt von Dreyhundert Thalern –, –, festgesetzt, wogegen die zeitherige besondere Bezahlung für einzelne Dienstleistungen, ingleichen der Anspruch auf eine Vergütung wegen des vormaligen Korn-Deputats gänzlich wegfällt. * Die von euch vorgeschlagene Errichtung einer eignen Expedition, in welcher die Hofnotisten zu festgesetzten Stunden des Tages sich einfinden, und nach der Anweisung des diesfallsigen OberAufsehers, welcher sich fortwährend mit den Capell- und Musikmeistern hierüber zu vernehmen hat, alle und jede für die Capelle erforderlichen Noten, wozu ihnen jedoch das nöthige Papier geliefert wird, unentgeldlich schreiben müßen, haben Wir genehmigt, und in dieser Hinsicht nicht allein die Besoldungen der Hofnotisten, nach euren Anträgen erhöhet, sondern auch zu Bestreitung des diesfallsigen Eppeditions-Aufwandes und zu Anschaffung der Schreibe-Materialien jährlich Zweyhundert Thaler ausgesetzt, welche gegen eure Quittung in monatlichen Raten aus dem Landeszahlamte verabfolget werden sollen. * Dem ehemaligen Hofpfeifer Schaner haben Wir für die zeitherige Hülfsleistung bei der musikalischen Kapelle die vorgeschalgene Gratification von 100 rh: –, –, in Caßenbillets aus dem Landeszahlamte bewilliget; dagegen ist der in Ruhestand versetzte Cammer-Musicus Hähne mit dem Gesuch um Erhöhung seiner Pension von jährlich Zweyhundert und Fünfzig Thalern abzuweisen. Nach vorstehenden Bestimmungen haben Wir für Unsere musikalische Capelle beikommenden, von Uns signierten neuen Personel- und BesoldungsEtat entwerfen laßen, welcher von und mit künftigem Jahre an zur Ausführung und in Anwendung kommen soll. Wie nun das Geheime Finanz-Collegium, unter Zufertigung des neuen Etats, wegen Auszahlung der von Uns bewilligten Besoldungen, Gratificationen und Pensionen Innhalts der abschriftlichen Anfüge, mit der nöthigen Anweisung versehen wird; so ergeht an euch hiermit Unser gnädigstes Begehren, ihr wollet demjenigen, was in gegenwärtigem Rescrpite angeordnet worden ist, allenthalben gebührend nachgehen, und daraus Gegeben zu Dresden, am 14. December 1816. Friedrich August